Städte und Kommunen, wie zum Beispiel die Stadt Nürnberg, lassen bei Einäscherungen vorher das Zahngold aus der Asche filtern, bevor sie die Urne mit der Asche des Toten den Hinterbliebenen übergeben. Die Stadt Nürnberg begeht damit eine Störung der Totenruhe nimmt auf diese absolut unethische Art und Weise jährlich 250.000,- Euro ein.
Nach unserer Rechtsauffassung ist das auch kein "rechtlicher Graubereich" mehr, sondern ein Straftatbestand nach § 168 Abs.1 (Störung der Totenruhe), denn dort heißt es (Zitat):
"(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das Zahngold ist als solches in den Körper integriert und damit auch ein Teil des Körpers des Verstorbenen.
In was für einer Gesellschaft leben wird eigentlich, in der sich staatliche Institutionen, wie in der NS-Zeit unter Adolf Hitler, über das Zahngold der Toten hermachen?!



























