Mit Verlaub, aber Dr. jur. Günter Krings (CDU) und Dr. jur. Hans Peter Uhl (CSU) haben Unrecht und liegen juristisch falsch mit der Behauptung es gäbe "kein grundsätzliches Recht auf Anonymität im Internet" (bei 4:10 Min.) und dabei sollte man eigentlich vorraussetzen, dass ein promovierter Volljurist wie Hans-Peter Uhl oder Günter Krings darüber in Kenntnis steht.
Im Telemediengesetz (TMG) § 13 (Pflichten des Diensteanbieters) Abs. 6 steht ganz klar und eindeutig, dass beispielsweise Diensteanbieter von Telemedien den Nutzern die Nutzung und auch Bezahlung dieser Telemedien anonym oder unter Pseudonym ermöglichen müssen, sofern dies technisch möglich und zumutbar ist und das ist es in aller Regel.
Zudem hat auch, laut § 13 Abs. 6 TMG der jeweilige Diensteanbieter von Telemedien die jeweiligen Nutzer auf die Möglichkeit der Anonymität und der optionalen Nutzung eines Pseudonym zu informieren (Zitat):
"(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren."
Ein weiteres Beispiel bei dem der Gesetzgeber das Recht auf Anonymität im Internet schützt ist der § 55 (Informationspflichten und Informationsrechte) Abs. 1 im Rundfunkstaatsvertrag (RStV), denn dort ist juristisch festgelegt (Zitat):
"(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Namen und Anschrift sowie
bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten."
Daraus folgt, dass den Anbieter von Telemedien, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, keinerlei Informationspflichen nach § 55 Abs. 1 RStV obliegen. D.h. mit anderen Worten auch hier wurde vom Gesetzgeber das Recht auf Anonymität im Internet, beispielsweise im Kontext einer Impressumspficht geschützt. Wer eine persönliche oder familiäre Seite rein privat betreibt braucht demnach kein Impressum und kann diese Seite im Internet anonym und auch unter einem Pseudonym betreiben.
Ein Pseudonym und auch das Recht in der Bundesrepublik Deutschland ein Pseudonym zu nutzen und sich dieses Pseudonym sogar als Künstlernamen in den Personalausweis eintragen zu lassen (Vorraussetzung sind Veröffentlichungen) war früher vor 2007 schon im deutschen Recht verankert, wurde dann abgeschafft und nach massiven Protesten erneut im Jahre 2010 wieder eingeführt und seit dem 01.11.2010 ist die Eintragung von Pseudonymen in Personalausweise und Pässe wieder möglich. Früher, vor 2007, war es sogar möglich bei Grundstückskäufen die Eintragungen im Grundbuch unter ausschließlicher Verwendung des Künstlernamens, bzw. Pseudonyms durchführen zu lassen, doch dies ist seit 2007 leider weggefallen und somit kann das jeweilige Pseudonym nur noch zusätzlich zum Familiennamen ins Grundbuch eingetragen werden.
Zudem kann heute schon ohne eine Klarnamenpflicht im Internet bei einem bestehenden Straftatbestand, und beispielsweise eine Beleidigung nach § 185 StGB, eine Üble Nachrede nach § 186 StGB oder auch eine Verleumdung nach § 187 StGB sind im deutschen Strafrecht Straftatbestände, die jeweilige IP-Adresse ermittelt werden, mit der man in aller Regel auch den jeweiligen Beschuldigten ermitteln kann.
Ich selbst kann täglich in den Statistiken meiner Seiten sehen, wie viele oder eher gesagt wie wenige Besucher über einen Proxy kommen, die allermeisten kommen sowieso mit der ihnen zugewiesenen IP-Adresse. Es mag sicherlich einige Seiten im Netz geben, wo richtig vom Leder gezogen wird, aber ich kenne diese Seiten kaum - es gibt bei youtube einige Threads, die ich persönlich als verbale Entgleisungen von pubertierenden unreifen Menschen einordnen würde und die deren Geisteszustand spiegeln und dabei nur ein schlechtes Licht auf den jeweligen Kommentator werfen, der oder die sich damit in aller Regel selbst disqualifiziert.
Gleichwohl bin ich als Blogger sehr viel im Netz unterwegs und ich muss wirklich sagen, entweder sind diese verbalen Entgleisungen von denen ja so viele der CDU/CSU-Politiker berichten immer auf genau den Seiten, die ich nie besuche oder es wird wiedermal etwas künstlich hochgekocht, was in der Realität des Internets als eine unerwünschte, jedoch nicht über eine Klarnamenspflicht zu regulierende Randerscheinung handelt, mit der man auch als zivilisierter und kultivierter Mensch fertig werden muss - diese Souveränität sollte man doch besitzen, denn Menschen mit schlechter Kinderstube gab es immer und wird es immer geben und daran wird auch eine Klarnamenspflicht nichts verändern können.
Gleichzeitig stellt sich dann auch automatisch die Frage auf welchen Seiten die Politiker selbst den diese Beobachtung wahrnehmen oder anderherum, wer ihnen so etwas erzählt hat und wie man als Politiker dann überprüft, ob es sich um eher vereinzelte Randerscheinungen handelt wie ich es aus der Sicht eines Bloggers beurteilen würde oder ob es sich dabei um eine allgemeine Kultur der unverschämten Beleidigungen und Diffamierungen im Internet handelt, die verbreitet auf vielen Seiten zu beobachten wäre. Ich bin sicherlich als Blogger bedeutende Zeit mehr im Netz unterwegs als die Abgeordneten von denen nicht wenige lediglich nur über allenfalls rudimentäre Kenntnisse bezüglich des Internet verfügen.
Wenn es die Verlage der Massenmedien sind, die den Politikern den Floh namens "Klarnamenspflicht" ins Ohr setzen, so muss man dann doch auch mal fragen, wie es denn kommt, dass auf deren Online-Präsenz offenbar so viele Hirnamputierte rumsurfen und trollen? Ob das mit dem Content der jeweiligen Seiten zusammenhängen könnte, denn bestimmter Content, bestimmte Qualität der Nachrichten zieht ein ganz bestimmtes Publikum an, was man bei BILD sehr exemplarisch sehen kann.
Im Grunde kann man es auf den Punkt bringen und sagen, wer Content für Schwachmaten produziert, der erntet auch Besucher die man als Schwachmaten identifizieren könnte.
BUNDESBLOG ist in über zwei Jahren erst 2 x in die Verlegenheit gekommen einen Kommentar aus strafrechtlichen Gründen nicht zu veröffentlichen, ansonsten werden wir was Beschimpfungen angeht, gar nicht beschimpft und auch andere Besucher, die auf BUNDESBLOG Kommentare hinterlassen werden nicht von anderen Besuchern beschimpft. Und da kann ich nur sagen, wir sind wirklich sehr froh damit, dass wir offenbar keine Vollidioten unter unseren Besuchern haben und wir betreiben insgesamt sechs verschiedene Blogs und auf keinem haben wir Probleme mit den Besuchern oder ihren Kommentaren. Und wir sind auch mit mehreren Seiten in den sozialen Netzwerken vertreten und auch dort, beispielsweise bei Facebook erleben wir derartige verbale Entgleisungen in Relation zu allen dort getätigten Kommentaren als verschwindend gering und ganz selten.
Im Gegenteil, wir sind auch teilweise von der Anteilsnahme, dem Mitgefühl und dem sehr freundlichen, höflichen und lieben Umgang zwischen denb Usern im eher legereren Umfeld sozialer Netzwerke beeindruckt und das zeigt uns auch, dass bei allen schlechten Nachrichten, die täglich über BUNDESBLOG online gehen, auch gleichzeitig die Bürger an sich gar nicht so schlecht sind, wie man anhand der ganzen Bad-News vermeintlich meinen könnte.
Wie die Besucher von BUNDESBLOG wissen, nehmen wir auch selten ein Blatt vor dem Mund und was sich vielleicht auch bei manchem Rezipienten als "Politiker-Bashing" aufgefasst werden könnte, meinen wir leider sehr ernst und wir behaupten nichts, was wir nicht auch mehrfach beweisen können:
Zudem wäre es uns - so grotesk es sich vielleicht auch anhören mag - viel lieber, wenn es unseren BUNDESBLOG nicht mehr bräuchte und wir diesen Blog offline gehen lassen könnten, weil die Politiker wieder das täten, wofür sie eigentlich legitimiert wurden, nämlich um das Volk zu vertreten und Schaden von unserem Land fern zu halten - aber auch hier ist leider wieder das Gegenteil der Fall. Wir betreiben BUNDESBLOG nicht zum Spaß an der Freud, sondern weil wir eine Verpflichtung als Staatsbürger spüren unsere bescheidenen Mittel zu nutzen, dieser täglichen Propaganda etwas entgegen setzen - selbst wenn wir nur einen Tropfen auf dem heißen Stein ausmachen - es gibt viele Tropfen und auch vielen Tropfen entwickelt sich manchmal eine reinigende Flut.
Eine Klarnahmenpflicht soll lediglich dazu dienen, die ehrliche Meinung der Bürger, die als verfassungsmäßiges Grundrecht durch den Artikel 5 im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland jedem Bürger verfassungsrechtlich zugesichert ist, zu unterdrücken und zu beschneiden.
Wer beispielsweise in einer Behörde, an einer Universität oder in einem großen Unternehmen in gehobener Position arbeitet oder auch wer prominent ist, der wird sich unter Bezugnahme auf eine Umsetzung der Klarnamenpflicht im Internet scheuen, bestimmte Meinungen weiterhin im Netz zu vertreten, weil er oder sie dadurch berufliche Probleme fürchtet und wird sich seine freie Meinungsäußerung, die ihm oder ihr gemäß Artikel 5 GG verfassungsrechtlich zugebilligt ist, lieber verkneifen.
Das Recht auf eine freie Meinungsäußerung ist aber nicht nur ein Grundrecht, sondern auch ein wichtiger Pfeiler in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung und die gilt es für jeden Staatsbürger zu achten, zu wahren und notfalls auch gemäß Artikel 20 GG (Widerstandsrecht) zu schützen und diese staatsbürgerliche Pflicht obliegt qua ihres politischen Amtes insbesondere auch Politikern, die gewählt wurden, um diese freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung politisch zu vertreten und zu verteidigen und nicht wie einige Abgeordnete der CDU/CSU über Bande zu bekämpfen.
Und wie es schon im Video-Beitrag völlig richtig angesprochen wird, scheuen sich einige Zeitgenossen auch nicht vor verbalen Entgleisungen, wenn der jeweilige Klarname davor steht und das gilt sowohl für Politiker, wie auch für den ganz normalen Bürger und zieht sich einmal queer durch die gesamte Gesellschaft von der Oberschicht über die schrupfende Mittelschicht und dem Arbeiter-Millieu bis hin zum Präkariat. Ich erinnere in diesem Kontext nur mal an "Gurkentruppe" und "Wildsau" und wer es lieber rot mag - das negative Beispiel von Sebastian Edathy (SPD) haben Sie ja bereits oben im Video-Betrag sehen können:
"CSU und FDP - Das Niveau der Beleidigungen sinkt - Die kurze Geschichte politischer Beleidigungen"



























