Nun wird neben der "PKW-Maut" auch noch eine "City-Maut" in die Diskussion eingeführt. Die Höhe einer solchen City-Maut könnte um die 6,- Euro betragen.
Dabei zahlen die deutschen Autofahrer heute schon weit mehr Steuern, als der Staat überhaupt für das bundesdeutsche Straßennetz ausgibt.
Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), welche von dem Automobilklub ADAC, dem Bundesverband der Deutschen Industrie und des Logistikverbands BGL in Auftrag gegeben wurde, decken die Autofahrer die durch sie verursachten Kosten für die Straßen, beziehungsweise den Straßenbau und die Straßeninstandsetzung, bereits zu 208 Prozent über die Kfz- und Mineralölsteuern ab.
Nimmt man mal die Kosten für die Autobahnen, beziehungsweise den Autobahnbau und die Autobahninstandsetzung, dann beträgt das Verhältnis sogar satte 421 Prozent oder anders formuliert gibt der Staat beispielsweise von 4,20 Euro Einnahmen nur 1,- Euro wieder für die Autobahnen aus.
Abgesehen davon, dass die eingenommenen Kfz- und Mineralölsteuern die jährlichen Kosten für den Straßenbau und die Straßeninstandsetzung um ein vielfaches decken, wären da auch noch die Einnahmen aus der streckenbezogenen Lkw-Maut und da erwartet man beispielsweise nach dem Haushaltsplan für 2013 insgesamt 4,52 Milliarden Euro Einnahmen.
Damit ist klar, dass die Autofahrer als Melkkuh der Nation schon heute über die Kfz- und Mineralölsteuern unverhältnismäßig stark belastet werden.
Die Politiker der Parteien CDU, SPD und Grüne, die für eine City-Maut plädieren, werden damit argumentieren, dass man die City-Maut dann auch "zur Not" zweckgebunden einführt, aber das ist wieder nur ein Rechentrick aus der Mottenkiste, damit man die Maut eingeführt bekommt, denn andere Steuern, welche Autofahrer unverhältnismäßig stark belasten, werden grundsätzlich nicht zweckgebunden, sondern gehen nach dem Gesamtdeckungsprinzip in den allgemeinen Haushalt ein.
Siehe dazu § 3, Abs. 1 AO [Abgabenordnung] (Zitat):
"(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein."
...und auch § 7 HGrG [Haushaltsgrundsätzegesetz], sowie wortgleich § 8 BHO [Bundeshaushaltsordnung] (Zitat):
"Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen beschränkt werden, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben oder im Haushaltsplan zugelassen ist."
Bis zum Jahr 1935 war die Kfz-Steuer noch zweckgebunden und das aus ihr erzielte Steueraufkommen durfte ausschließlich nur der Erhaltung und Ausweitung des Straßennetzes dienen.
Und bis zum Jahre 1974 galt allgemein noch das Prinzip der Einzeldeckung (Zweckbindung von Steuermitteln), aber das wurde dann leider zu Gunsten eines Prinzips der Gesamtdeckung mit dem Argument abgeschafft, dass man die Ausgabenplanung somit flexibler gestalten und damit mehr Effizienz bei der Haushaltsplanung gewinnen könne.
Wir plädieren schon lange dafür gesetzliche Regelungen dafür zu schaffen, dass ganz bestimmte Steuernarten wie beispielsweise die Kraftfahrzeugsteuer, künftig wieder zweckgebunden verwendet werden müssen, denn wenn solche Steuern dem Gesetz nach zweckentfremdet werden dürfen, öffnet das dem Missbrauch bestimmte Segmente unverhältnismäßig stark steuerlich zu belasten Tür und Tor, was beispielsweise überhaupt ein Grund für die Abzocke der Autofahrer in Deutschland ist.
Man wird dann also eventuell die City-Maut "zweckgebunden" einführen und für den Straßenbau und die Straßeninstandsetzung verwenden, aber schafft sich dadurch an anderer Stelle wieder mehr finanziellen Spielraum, denn die Mittel, die man eigentlich hätte für den Straßenbau und die Instandsetzung aufwenden müssen, werden nun zum Teil anderweitig abgedeckt und somit hat man Steuermittel frei, um sie an anderer Stelle zu verbraten.
Dann gibt es das Argument, dass man mit einer City-Maut das Verkehrsaufkommen in den Städten senken könne, aber diese Senkung ist so gering, dass man sie im Verkehr kaum spüren wird, denn schließlich fahren die Bürger in den seltensten Fällen aus Lust und Laune durch die Gegend.
Und die Verkehrsreduktion wird dann höchstens am Wochenende sichtbar, aber dann ist sowieso grundsätztlich weniger Verkehr in den Städten, als an Werktagen in der Woche und das hätte dann eventuell auch noch zur Folge, dass Einkaufs-und Freizeitstandorte in den Städten an Attraktivität zu verlieren, zumal das Parken in den Städten auch immer teurer wird.
Und wenn das wirklich so schlimm ist mit den Schlaglöchern und den maroden Brücken - und teilweise ist das tatsächlich sehr schlimm - und überall fehlt angeblich Geld, dann muss man mal über den Schatten der Finanzlobby springen und endlich eine Börsenumsatzsteuer einführen und am besten auch die Kapitalerträge stärker besteuern als die Einkommen der Berufstätigen aus überwiegend ehrlicher Arbeit und weil Steuern ja nicht zweckgebunden sind, könnte man einen Teil davon ja dann für den Straßenbau verwenden.
Steuern sind doch nicht zweckgebunden, weil man so mehr Flexibilität in der Haushaltsplanung erlangt, dann kann man doch auch mal ganz flexibel eine Börsenumsatzsteuer zu Finanzierung des Straßenbau einführen, nicht wahr...?
Aber da trauen sich die "Blockparteien" CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne nicht ran, weil ihnen die Finanz- und Bankenlobby im Nacken sitzt und die ihre Leute schon in die Politik eingeschleust haben, um an den Gesetzen mitzuschreiben und teilweise sogar Gesetze vorzuformulieren, die dann später fast 1:1 im Bundestag abgenickt werden. Lobbyisten aus dem Finanzsektor hatten sogar zeitweise ihr eigenes Büro im Bundesfinanzministerium und zwar mit der Begründung, dass diese "Experten" bei der Vorbereitung und Fertigstellung von neuen Gesetzestexten "helfen" würden.
Und weil das aufgrund des Bilderbergers und Kanzlerkandidaten der Verräterpartei SPD, Peer Steinbrück, gerade wieder so aktuell ist, verweisen wir an dieser Stelle auch mal auf eine Meldung des Spiegel aus einer Zeit, in der Peer Steinbrück als Bundesfinanzminister die Finanzmärkte dereguliert hatte:
"Bundesfinanzminister Steinbrück beschäftigt hochrangige Bank-Lobbyisten"
Wer erwartet bei einem Kanzler Steinbrück dann überhaupt noch die Regulierung der Finanzmärkte?! Wie grotesk das wäre von jemandem der vor rund sechs Jahren als Finanzminister die Finanzmärkte dereguliert hat, nun als Kanzler eine Regulierung selbiger zu erwarten.
Wer daran glaubt, der glaubt vermutlich auch noch an den Weihnachtsmann und genauso, wie die Amis dieses Jahr im November mit(t) Romney und Obama die Wahl zwischen Pest und Cholera haben werden, so haben wir deutschen Michel dann im kommenden Jahr 2013 die Wahl zwischen einer Merkel, die nicht gewillt ist, die Finanzmärkte zu regulieren und einem Steinbrück, der nicht gewillt ist, die Finanzmärkte zu regulieren.
Bevor man sich nachher noch einen gefährlichen Steinbrück einheimst (hört sich schon an wie eine Krankheit), der vielleicht dann wieder die Kavallerie irgendwo hinschicken will, lassen Sie die ehemalige Sekretärin für Agitation und Propaganda auf dem Thron der großen Vorsitzenden, denn unser Ostgestell IM "Erika" ist wenigstens langsam amtsmüde...



























