...hier gehts zur Petition:
"Petition 35441 - Urheberrecht - Aufhebung der sogenannten GEMA-Vermutung"
@ 26.09.2012 – 22:26:11
...hier gehts zur Petition:
"Petition 35441 - Urheberrecht - Aufhebung der sogenannten GEMA-Vermutung"
@ 06.09.2012 – 17:18:59
Kennen Sie das: "Dieses Video ist in Deinem Land nicht verfügbar"? Lassen Sie sich nicht länger von der Zensur bevormunden...
In diesem Video wird eine Möglichkeit aufgezeigt, Videos zu schauen, die normalerweise in Deutschland nicht angeschaut werden können...
...sehen Sie dazu auch:
"www.ut.1twp.com"
"Hide my Ass" (Bundesblogger-Tipp: ein anonymer Proxy als weitere Alternative)
"Gema Unblocker - Ignorieren Sie einfach die GEMA mit einem Opera Addon"
"Gema Unblocker - Ignorieren Sie einfach die GEMA mit einem Google Chrome Addon"
"Gema Unblocker - Ignorieren Sie einfach die GEMA mit einem Mozilla Firefox Addon"
@ 13.08.2012 – 11:05:02

Professor Dr. Dr. Thomas Hoeren ist Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster. Nun wurde der Mann von der GEMA abgemahnt, weil er sich offenbar zu kritisch mit der GEMA und ihrer Geschäftspraxis auseinander gesetzt hatte und im Grunde nur das ausgesprochen hatte, was auch sehr, sehr viele Bürger in Deutschland denken, als er in einem Interview des Magazin "brandeins" von "mafiösen Strukturen" bei der GEMA sprach.
Laut Telepolis hatte der frühere OLG-Richter und heutige Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster wörtlich gesagt (Zitat):
"Man darf den Einfluss von bestimmten Unternehmen der Unterhaltungsindustrie nicht unterschätzen, und man muss außerdem wissen, dass es damals innerhalb der Gema mafiöse Strukturen gab, die die Gema noch bis heute beherrschen."
Zudem kritisierte Prof. Dr. Dr. Thomas Hoeren in dem Interview, dass das von der GEMA eingesammelte Geld nicht komplett an die Urheber, sondern auch an Verlage und Musik-Label fließt, ohne dass diese juristisch betrachtet auch nur einen Hauch von Berechtigung dazu zu hätten.
"Die ehrenwerte Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte"
Der Jura-Professor reagierte humorvoll und souverän gegen die Abmahnung der Content-Mafia und gab aus seinem gegenwärtigen Urlaub in Nordisland bekannt (Zitat):
"Nun gut - sei es drum. Die Gema hat natürlich nichts mit der Mafia zu tun. Es gibt da viele Unterschiede, unter anderem agiert die Mafia von Italien, die Gema von München aus, schneidet Abtrünnigen Finger ab (ist mir als Praxis bei der Gema unbekannt); ist/war die Mafia in unerlaubte Prostitution, Mord, Geldwäsche verwickelt, die Gema nicht."
"IT-Rechtsprofessor Thomas Hoeren - Die Mafia agiert aus Italien, die Gema aus München"
@ 10.08.2012 – 16:08:18
@ 03.07.2012 – 13:01:25
Die 'Zentralstelle für private Überspielungsrechte' (ZPÜ) verlangt bereits seit dem Jahr 1965 für die GEMA jeweils eine Pauschalabgabe für jeden DVD-Rekorder, HDD-TV-Gerät, MP3-Player, Rohling, Computer, Brenner, USB-Stick, Speicherkarte, Festplatte, Telefon und andere elektronische Geräte und Speichermedien, der auf den Endpreis des Herstellers aufgeschlagen und vom Verbraucher bei Kauf dieser Geräte und Speichermedien mitbezahlt werden muss.
Diese Pauschalabgabe auf elektronische Geräte und Speichermedien wird mit dem Recht auf Privatkopie im Urheberrecht begründet, indem die Pauschalabgabe als eine Art Ausgleichszahlung für die Privatkopie verstanden wird. Juristisch ist das im UrhG § 54 (Vergütungspflicht) geregelt.
Der Haken bei dieser Pauschalabgabe liegt darin, dass jeder sie automatisch mit dem Kauf eines elektronischen Geräts oder eines Speichermediums mitbezahlen muss, ganz gleich ob überhaupt und wie viele Privatkopien vom Verbraucher angefertigt werden.
Nun hat Bytefiction einen Pauschalabgabenrechner ZPÜ online gestellt mit dem jeder Verbraucher mal nachschauen kann, wie hoch die Summe im Jahr 2008 war, die man beim Kauf von elektronischen Geräten und Speichermedien über die ZPÜ an die GEMA abgedrückt hat.
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