
Das eBook "Verschleiernde Rechtssprache" von Hans W. Kopp vom Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier können Sie als pdf unter folgendem Link herunterladen:
@ 06.10.2012 – 17:09:55

Das eBook "Verschleiernde Rechtssprache" von Hans W. Kopp vom Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier können Sie als pdf unter folgendem Link herunterladen:
@ 06.10.2012 – 17:09:38

Das folgende Dokument "Rechtsstaat oder Richterstaat? - Methodenfragen als Verfassungsfragen - Methodenrealismus in Jurisprudenz und Justiz" von Prof. Dr. iur. Dres. h.c. Bernd Rüthers von der Juristischen Fakultät der Universität Konstanz können Sie als pdf unter folgendem Link herunterladen:
"pdf - Rechtsstaat oder Richterstaat? - Methodenfragen als Verfassungsfragen"
@ 19.09.2012 – 17:18:17
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Gerne können Sie diese Sendung auch ...als mp3 Audiodatei herunterladen...
@ 18.08.2012 – 20:28:07
Sollte es in Deutschland zu einem Terrorangriff, beziehungsweise einer False Flag Operation der Geheimdienste kommen, dann dürfte laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe nun künftig auch die Bundeswehr in Inland eingesetzt werden.
Natürlich sei ein solcher Einsatz der Bundeswehr im Innern nur die Ultima Ratio, aber die Dehnbarkeit und die vielschichtige Interpretierbarkeit der Begrifflichkeit "Ultima Ratio" kennen wir schon...
Ein solcher Einsatz nur im Rahmen von "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" gesetzlich gerechtfertigt - was genau eine solche "Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes" bedeutet, ist vielfältig interpretierbar und sehr flexibel - für unser juristisches Empfinden viel zu flexibel.
Zudem stellt diese Urteilsentscheidung, nach der Erlaubnis des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Out-of-area-Einsätze der Bundeswehr, einen weiteren verfassungsändernden Dammbruch dar, der vom Grundgesetz in dieser Weise niemals vorgesehen oder angestrebt war.
Hierzu muss man sagen, dass das Bundesverfassungsgericht die "Verfassung", beziehungsweise das Grundgesetz, welches als solches mittlerweile de jure verfassungsrang besitzt, nicht zu verändern, sondern zu interpretieren hat oder mit anderen Worten:
Die maßgebliche Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts als "unabhängiges" Verfassungsorgan und andererseits als Teil der judikativen Staatsgewalt auf dem speziellen Gebiet des Staats- und Völkerrechts besteht juristisch darin, dem Grundgesetz zu folgen und auf die Achtung der vom Grundgesetz vorgeschriebenen Verfassungsmäßigkeit bei Gesetzen zu achten und Gesetze die der, gemäß Grundgesetz, gebotenen Verfassungsmäßigkeit widerstreben zu revidieren.
Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts besteht aber nicht darin den Gesetzen das Grundgesetz anzupassen und neu zu interpretieren, sondern andersherum die Gesetze dem Grundgesetz anzupassen. Die Richter in Karlsruhe haben dieses Prinzip mit ihrer fatalen Entscheidung auf den Kopf gestellt und exakt das Gegenteil von dem gemacht, was eigentlich deren Aufgabe ist.
Ungeachtet dessen, dass so eine Entscheidung mit hohen Auflagen verbunden wäre, halten wir diese Urteilsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, gerade im Hinblick auf vergangene in Deutschland verübte False Flag Operationen der Geheimdienste, beziehungsweise der vergangenen Erfahrungen mit Stay Behind Strukturen der NATO für skandalös und einer Zäsur gleichbedeutend.
Dieses Urteil bedeutet, dass bei terroristischen Anschlägen, beziehungsweise bei besonders schweren Unglücksfällen, künftig die Bundeswehr zur Unterstützung im Inland gerufen werden kann und dass die Bundeswehr dann auch spezifisch militärische Kampfmittel im Inland einsetzen darf.
Über den Einsatz der Streitkräfte im Inland entscheidet bei einem "besonders schweren Unglücksfall" dann die Bundesregierung als Kollegialorgan
Traurig ist es, dass nur ein Richter von insgesamt acht Richtern im Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht, Kritik an diesem Urteil übt.
Richter Reinhard Gaier hält die Vorgaben für derartige Einsätze der Bundeswehr für zu schwammig und die Zuständigkeiten von Bundeswehr und Polizei seien verfassungswidrig verwischt.
Wir können dem Richter Gaier darin nur ausdrücklich zustimmen und finden es erschreckend, dass die Mehrheit von sieben anderen Richtern im Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht die großen Gefahren dieser Rechtssprechung nicht sieht oder sehen will.
@ 28.07.2012 – 13:09:56
Petitionen (Zitat): "Die Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages „GELDSCHÖPFUNG im STRAFRECHT berücksichtigen" will erreichen, dass der Deutsche Bundestag beschliesst, dass die Geldschöpfung / Giralgeldschöpfung der Banken im Strafrecht insbesondere in den §§ 263 und 265b StGB berücksichtigt werden muss (Petition Geldschöpfung Strafrecht). Gegenwärtig gehen Justiz und Rechtswissenschaft davon aus, dass Banken das Geld von Sparern oder von anderen Banken geliehenes Geld als Kredite weitergeben.
Das ist jedoch falsch, weshalb dieser Justizirrtum, der eigentlich ein Justizskandal ist, beendet werden muss! Entgegen der Annahme von Justiz und Rechtswissenschaft geben Banken nie das Geld von Sparern oder von anderen Banken als Kredite weiter! Das Geld für Kredite wird in einem Mindestreserve-Bankwesen durch Bilanzverlängerung erzeugt.
Das Geld entsteht durch Buchung einer Forderung und einer Verbindlichkeit gegen den selben Kreditnehmer. Dieses Geld nennt man Giralgeld oder Buchgeld, das durch diesen Vorgang der Geldschöpfung quasi aus dem Nichts geschöpft wird (Giralgeldschöpfung)."
Anlegermagazin (Zitat): "Aktuelle Schätzungen sprechen von ca. 4.000 Personen unschuldig verurteilten Personen, die aufgrund von Fehlurteilen eine Gefängnis- bzw- Haftstrafe absitzen müssen. Jährlich verüben ca. 100 Personen in Haft Selbstmord! Wieviele der unschuldig verurteilten Häftlinge waren Selbständige oder Unternehmer? Und wieviele davon haben sich in Haft umgebracht? Bei einer Freispruchquote unter 3% und einer Quote von Fehlurteilen die bei 25% liegen soll (nach Dr. Ralf Eschelbach / BGH), sind berechtigte und ernste Zweifel an der Qualität der deutschen Justiz angebracht"
Aktuelle Petition an den Deutschen Bundestag:
@ 25.07.2012 – 13:59:46
Wir beobachten aus unserer Sicht mit großer Besorgnis mehr und mehr eine repressive Entwicklung dahingehend, dass vermehrt Hausdurchsuchungen zu Einschüchterung und Informationsgewinnung bei politischen Aktivisten, Bloggern und Journalisten durchgeführt werden - oftmals rechtswidrig, wie in dem Fall des Stuttgarter Richters. In der Bloggerszene gab es dieses Jahr schon Hausdurchsuchungen bei dem "Honigmann", bei "Wake News Radio" und vor kurzem auch beim "Inge09 Blog"...
@ 23.07.2012 – 19:01:40
Trotz des Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" (= "im Zweifel für den Angeklagten") werden in der Bundesrepublik Deutschland auch Unschuldige verurteilt und bei Kapitalverbrechen bleibt den Betroffenen dann nur noch ein aufwändiges und sehr teures Wiederaufnahmeverfahren...
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